
Die Aufnahme neuer Verfahren und Schulen erfolgt über Antragsstellung mittels Vorstellung des Verfahrens (Monografie) und Ausbildungsinstitution. Der medizinische Ausschuss überprüft die Erfüllung der Aufnahmekriterien gemäss Medizinischem- Statuten-Leitbild. Verfahren mit gezielter Absicht, menschliches Verhalten (ausser in Richtung Üben des med. Entspannungsverfahrens) zu verändern, sind von der Aufnahme ausgeschlossen.
Ein Betritt als Einzelperson ist nach dem geprüften Abschluss in den Fächern der Entspannungsmedizin (Inhalte des Basismoduls Entspannungsmedizin der medrelax) und einer Diplomierung in einer Fachmethode möglich. Die SGMEV MitgliederInnen verpflichten sich die Entspannungsverfahren und die beraterischen Interventionen nach den Qualitätsvorgaben der SGMEV unter Einhaltung des Berufskodex durchzuführen.
Die SGMEV ist aktuell gerade dabei sich weiter zu konstituieren und sich, aufgrund neuer eidg. Berufsabschlüssen und diversen erweiterten Anerkennungen, neu innerhalb der Gesundheitspolitik auszurichten und wird in dieser Phase getragen von DozentInnen und DiplomabsolventInnen der medrelax professional (www.medrelax.ch), sowie externen Fachpersonen aus dem Gebiet der Entspannungsmedizin und Gesundheitspsychologie. Durch die lange anhaltende Corona-Pandemie konnten diverse Aktivitäten, zur weiteren Konstitution der SGMEV, aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt werden. Es ergab sich ein Planungsstau. Im 2023 werden Anträge auf aktive Einzelmitgliedschaften daher vorübergehend ausgesetzt. Anmeldung als Passivmitglied sind voraussichtlich ab August 24 wieder möglich.